Einführung des EPR-Systems in Ungarn
Ab 1. Juli 2023 müssen auch in Ungarn die Regeln des erweiterten Herstellerverantwortungssystems (EPR) angewendet werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der EPR-Gebühr entsteht mit dem Inverkehrbringen des Produkts in Ungarn durch den Hersteller. Wenn das Produkt nicht in Ungarn hergestellt wird, ist die Person, die das Produkt erstmals in Ungarn auf den Markt bringt, für die Entrichtung der EPR-Gebühr verantwortlich.
Die EPR-Pflicht erstreckt sich auf Einwegkunststoffprodukte, Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien und Akkumulatoren, Speiseöle- und Fette, elektrische und elektronische Geräte, Reifen, Büromaterial, Werbepapier, bestimmte Textilien und Holzmöbel. Verpackungsmaterialien als Teil der Produktverpackung sind also auch von der EPR-Gebühr betroffen.
Mit der Einführung des EPR-Systems müssen auch nicht-ungarische Unternehmen mit neuen administrativen und finanziellen Lasten rechnen.
Haben Sie z.B. ein Webshop, das auch ungarische Kunden beliefert? Dann Sind Sie eventuell auch von der EPR-Gebühr betroffen.
In unserem Webinar, das wir in Zusammenarbeit mit der Steuerberatungskanzlei LeitnerLeitner organisieren, möchten wir die Verpflichtungen der Unternehmen zusammenfassen und uns zu den ersten Erfahrungen bzgl. des EPR-Systems austauschen. Im Anschluss werden Sie die Möglichkeit haben, Fragen an den Fachexperten von LeitnerLeitner zu stellen.
Wann: 29. August 2023, 14:00 - 15:00
Wo: Online, bequem vor Ihrem PC
Teilnahmegebühr: keine
Webinarsprache: Deutsch
Melden Sie sich an und stellen Sie uns Ihre Fragen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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Ansprechperson: Orsolya Krammer-Szányi
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